AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informieren Sie sich über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AKVIGO GmbH

AGB für Verbraucher (nach §13 BGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AKVIGO GmbH
– nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB –

 

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

 

1.1 Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren oder das Erbringen von Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz nur „AGB“), wenn Sie ein Verbraucher (§ 13 BGB) sind.

 

 

1.2 Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus dem Vertrag, diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

 

 

1.3 Individualabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Sie müssen aber mindestens in Textform (z.B. E-Mail) mit uns vereinbart worden sein.

 

 

1.4 Alle Vereinbarungen und auch Nebenabreden in zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträgen bedürfen mindestens der Textform. Beruft sich eine Partei auf eine für sie gegenüber dem mindestens in Textform geschlossenen Vertrag und den AGBs günstigere mündlich getroffene Vereinbarung, hat diese Partei die angeblich mündlich getroffene und zu ihren Gunsten abweichende Vereinbarung zu beweisen.

 

 

1.3 In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

 

 

  1. Preise; Zahlung

 

2.1 In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist. Sie haben im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

 

 

Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurück zu senden.

 

 

2.2 Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen, nachdem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.

 

 

2.3 Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

 

  1. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

 

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

 

  1. Liefer- und Leistungszeit

 

4.1 Unsere Liefertermine, Lieferfristen und Leistungszeiten sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

 

 

4.2 Sie können uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

 

4.3 Vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 5 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

 

 

4.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

 

 

  1. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

 

5.1 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

 

 

5.2 Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Im Falle der Lieferung neuer Ware sind Sie verpflichtet, die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an uns zurückzugeben. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Weiter müssen Sie uns die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken übergeben. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

5.3 Die zum Zweck der Prüfung der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls anfallende Ausbau- und Einbaukosten tragen / erstatten wir nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Liegt kein Mangel vor, können wir von dem Käufer die aus dem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten, insbesondere die Prüf- und Transportkosten, ersetzt verlangen. Das gilt nicht, wenn die fehlende Mangelhaftigkeit für den Käufer nicht erkennbar war

 

 

5.4 Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

 

 

5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

 

 

Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

 

 

5.6 Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

 

 

5.7 Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehenden Absätzen.

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

 

 

  1. Hinweise nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz‘

 

Die EU-Kommission betreibt unter https://webgate.ec.europa.eu eine Online-Plattform zur Streitbeilegung. Wir sind stets bemüht, Differenzen Konflikte mit unseren Vertragspartnern möglichst einvernehmlich zu lösen. auf einvernehmliche Weise beizulegen. Sie können sich daher gerne an uns wenden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxxxxxxxxxxxxxxx Sollten wir keine Lösung erzielen können, sind wir aber nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ihnen steht in diesem Fall – ohne vorherigen Schlichtungsversuch vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle – der ordentliche Rechtsweg offen.

 

 

  1. Hinweise zum Schutz Ihrer Daten, insbesondere nach der DS-GVO

 

Der Datenschutz ist Ihnen und uns wichtig. Für den Umgang mit Ihren Daten gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir verweisen dazu auf unsere Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer website finden: www.xxxxxxxxxxxxx.

 

 

  1. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts, soweit es ausländisches Recht für anwendbar erklärt. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung

 

 

Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie nach dem Gesetz in bestimmten Fällen, z.B. bei sogenannten Fernabsatzgeschäften (§§ 312g Abs. 1, 312b BGB) das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht gilt dagegen z.B. nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312b Abs. 2 Nr. 3 BGB).

 

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, bei einem, Verbrauchsgüterkauf aber erst, wenn Sie die Ware erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mit einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das weiter unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

 

Angaben zu uns und zu Ihrem Widerrufsrecht:

 

  • AKVIGO GmbH
  • Am Zubringer 8, 32107 Bad Salzuflen
  • E-Mail: infoakvigo.de
  • Telefon: +49 5222 369237-10
  • Telefax: wenn vorhanbede

 

 

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

 

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

 

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

 

 

–   Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

 

–   Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

 

–   Name des/der Verbraucher(s)

 

 

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

 

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

 

–   Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

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AGB für Verbraucher (nach §13 BGB)

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AGB für Personen / Unternehmer -b2b- (nach §310 Abs.1/S.1 BGB)

Allgemeine Einkaufsbedingungen der
AKVIGO GmbH
– nur für Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 S. 1 BGB insb. Unternehmer – „b2b“ –

 

 

  1. Geltungsbereich, Form

 

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AEB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten (im Folgenden auch kurz „Verkäufer“). Die AEB gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

 

1.2 Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Die AEB gelten auch für an uns erbrachte Leistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen oder jedenfaAlls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

 

 

1.3 Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.

 

 

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag oder unsere Bestätigung, mindestens immer in Textform, maßgebend.

 

 

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Verkäufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind mindestens in Textform (z.B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

 

 

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

 

  1. Vertragsschluss

 

2.1 Unsere Bestellung gilt frühestens mit Abgabe oder Bestätigung mindestens in Textform als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

 

 

2.2 Der Verkäufer ist gehalten, unsere Bestellung, wenn nicht anderes bestimmt ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen mindestens in Textform zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).

 

 

Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.

 

 

  1. Lieferzeit und Lieferverzug

 

3.1 Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich mindestens in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.

 

 

3.2 Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unberührt.

 

 

3.3 Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens i.H.v. 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

  1. Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

 

4.1 Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).

 

 

4.2 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Bad Salzuflen zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).

 

 

4.3 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unserer Bestellkennung (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.

 

 

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.

 

 

4.5 Für den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer muss uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.

 

 

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

 

 

5.2 Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.

 

 

5.3 Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.

 

 

5.4 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer zustehen.

 

 

5.6 Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

 

 

  1. Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt

 

6.1 An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.

 

 

6.2 Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für Stoffe und Materialien (z.B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir dem Verkäufer zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Verkäufers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern.

 

 

6.3 Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenständen durch den Verkäufer wird für uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und spätestens mit der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben.

 

 

6.4 Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Verkäufers auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.

 

 

  1. Mangelhafte Lieferung

 

7.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

 

 

7.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verkäufer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt.

 

 

7.3 Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

 

 

7.4 Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.

 

 

7.5 Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.

 

 

7.6 Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Abs. 5 gilt: Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.

 

 

7.7 Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

 

 

  1. Lieferantenregress

 

8.1 Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

 

 

8.2 Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennen oder erfüllen, werden wir den Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von uns tatsächlich gewährte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet. Dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.

 

 

8.3 Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch uns oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

 

 

  1. Produzentenhaftung

 

9.1 Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

 

 

9.2 Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

 

9.3 Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10,0 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.

 

 

  1. Verjährung

 

10.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

 

 

10.2 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.

 

 

 

10.3 Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.

 

  1. Datenschutz

 

Datenschutz hat für uns einen hohen Stellenwert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für uns geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung [link].

 

 

 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

12.1 Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die ausländische Recht für anwendbar erklären. UN-Kaufrecht gilt nicht.

 

 

12.2 Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bielefeld Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erheben. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

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AGB für Personen / Unternehmer -b2b- (nach §310 Abs.1/S.1 BGB)

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